Ich freue mich, dass ihr meinen Blog über Bildung und Entwicklung gefunden habt. Diese beiden Themen werden in der heutigen Zeit immer wichtiger für uns. Nur wer gut qualifiziert ist, der hat auch Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Hat man selbst keinen guten oder hohen Bildungsabschluss, ist es schwer, eine Stelle zu finden.
Mir selbst ist das auch so gegangen. Ich habe leider nur den Hauptschulabschluss gemacht. Als ich mich damit für Ausbildungsstellen beworben habe, habe ich schnell gemerkt, dass dieser nicht mehr reicht. Deswegen bin ich selbstständig tätig geworden und habe zusätzliche Bildungsangebote in Anspruch genommen. Nun verfüge ich über eine abgeschlossene Lehre und den Meisterbrief.
Hier teile ich euch regelmäßig meine Erfahrungen mit.
Gemäß § 19 des geltenden Bundesmeldegesetzes(BMG), benötigen Mieter beim Bezug einer neuen Wohnung eine Bestätigung ihres Wohnungsgebers, mit der dieser den Einzug bestätigt. Ein Beispiel hierfür findet sich beispielsweise bei Grundeigentum-Verlag GmH. Die Bestätigung muss der Meldebehörde des neuen Wohnorts innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorgelegt werden. Seit dem 01.11.2015 ist jeder Wohnungsgeber gesetzlich verpflichtet, bei der Anmeldung einer Wohnung oder eines Hauses mitzuwirken. Im Bundesmeldegesetz ist geregelt, auf welche Weise ein Wohnungsgeber oder eine von diesem beauftragte Person dem neuen Mieter eine entsprechende Bestätigung über den Einzug ausstellen muss, damit dieser sie bei der Meldebehörde vorlegen kann. [mehr lesen]