Lehrbücher Und Unterrichtsmaterialien

  • Wohnungsgeberbestätigung


    Gemäß § 19 des geltenden Bundesmeldegesetzes(BMG), benötigen Mieter beim Bezug einer neuen Wohnung eine Bestätigung ihres Wohnungsgebers, mit der dieser den Einzug bestätigt. Ein Beispiel hierfür findet sich beispielsweise bei Grundeigentum-Verlag GmH. Die Bestätigung muss der Meldebehörde des neuen Wohnorts innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorgelegt werden. Seit dem 01.11.2015 ist jeder Wohnungsgeber gesetzlich verpflichtet, bei der Anmeldung einer Wohnung oder eines Hauses mitzuwirken. Im Bundesmeldegesetz ist geregelt, auf welche Weise ein Wohnungsgeber oder eine von diesem beauftragte Person dem neuen Mieter eine entsprechende Bestätigung über den Einzug ausstellen muss, damit dieser sie bei der Meldebehörde vorlegen kann.
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